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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94   

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https://dejure.org/1994,5531
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94 (https://dejure.org/1994,5531)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1994 - 3 S 1643/94 (https://dejure.org/1994,5531)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 3 S 1643/94 (https://dejure.org/1994,5531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung zulässig bei dringendem Unterbringungsbedarf (hier: zur Schaffung von Ersatzunterkünften und zur Erfüllung der Aufnahmequote)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93

    Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Denn damit werden nicht nur die Wohnbedürfnisse der Asylbewerber und der ansässigen Bevölkerung (Wohnruhe und Arbeitsruhe) verbessert, sondern es wird auch dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sowie dem städtebaulichen Gebot der Lastengleichheit Rechnung getragen (vgl. § 1 Abs. 5 S. 2 Nrn. 1 u. 2 BauGB sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1227/93 -).

    Denkbare Rechtsverstöße einzelner Bewohner der Unterkunft sind keinesfalls verallgemeinerungsfähig und können daher (bei der gebotenen anlagenbezogenen Betrachtung des Städtebaurechts) dem streitigen Vorhaben nicht als nutzungstypisches Störpotential zugerechnet werden (vgl. zu alldem Beschluß des Senats vom 25.6.1993 - 3 S 1227/93 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Angesichts dieses offenen, auf selbständige Nutzungseinheiten verzichtenden Zuschnitts ist das Vorhaben städtebaulich daher nicht mehr als Wohngebäude, sondern als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 - 5 S 33/91 - BRS 52, Nr. 210 u.v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - m.w.N.).

    In diesem Fall wäre es als Wohngebäude allgemein zulässig gewesen, unabhängig davon, ob die Wohnungen mit Familien oder mit Einzelpersonen belegt sind (vgl. § 3 Abs. 2 BauNVO 1977; zum Begriff der Wohnung vgl. auch Beschl. d. Senats v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 -).

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz des Baurechts, daß die einem Bauherrn eingeräumte Rechtsposition schutzwürdig und daher trotz Rechtsänderungen im allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969, DVBl. 1970, 62 ff. = NJW 1970, 263; Hess. VGH, Beschl. v. 9.11.1987, NVwZ-RR 1988, 3).

    Eine in diesem Sinne schutzwürdige Position erkennt das Bundesverwaltungsgericht auch öffentlichen Gebietskörperschaften zu, die Bauherren einer - wie hier - öffentlichen Zwecken dienenden Einrichtung sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93

    Voraussetzung des Einzelfallerfordernisses bei der Befreiung von Festsetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Eines atypischen Sonderfalls im Verhältnis zu anderen Grundstücken des Baugebiets bedarf es nicht (Fortführung des Beschlusses vom 01.02.1994 - 3 S 1455/93 -).

    Er hat damit das Einzelfallerfordernis des § 31 Abs. 2 BauGB lediglich aufgeweicht, aber - anders als in den Fällen vorübergehenden Wohnens - nicht aufgegeben (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 = VBlBW 1994, 412, Beschluß vom 12.11.1993, a.a.O., unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Rechte der Klägerin, die insoweit nur objektiv rechtmäßige Befreiungen hinnehmen muß und nicht auf die Abwehr "rücksichtsloser" Auswirkungen beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.9.1984, ZfBR 1984, 301; Beschluß des Senats vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -), werden daher nicht verletzt.

    Er hat damit das Einzelfallerfordernis des § 31 Abs. 2 BauGB lediglich aufgeweicht, aber - anders als in den Fällen vorübergehenden Wohnens - nicht aufgegeben (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 = VBlBW 1994, 412, Beschluß vom 12.11.1993, a.a.O., unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1981 - 3 S 122/81

    Nachbarschutz; Immissionsschutz; Lärmbelastung durch Erweiterungsbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls Rechtsänderungen, die nach dem Wirksamwerden einer Baugenehmigung eintreten und sich zum Nachteil des Bauherrn auswirken, im Rahmen einer Anfechtungsklage des Nachbarn unbeachtlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.3.1989 - 5 S 3439/88 -, VBlBW 1989, 343, Urt. v. 15.4.1981 - 3 S 122/81 -, VBlBW 1982, 137).

    Aus den gleichen Gründen sollen auch nachträgliche dem Bauherrn nachteilige Änderungen der Sachlage unbeachtlich sein, sofern sich aus dem maßgebenden materiellen Recht nichts anderes ergibt (vgl. Hess. VGH a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.1981 a.a.O.; ebenso BVerwG, Beschl. v. 11.1.1991, NVwZ-RR 1991, 236: Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Die Würdigung nachbarlicher Interessen hat unter Heranziehung der Grundsätze zum Gebot der Rücksichtnahme zu erfolgen (BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, BRS 46 Nr. 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 8 S 2160/93

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Unter diesen Umständen wäre das Vorhaben nur dann nicht erforderlich, wenn sich ein anderer Standort innerhalb oder außerhalb des Baugebiets als eindeutig besser geeignet erweisen könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.1993 - 8 S 2160/93 -, VBlBW 1994, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1980 - A 12 S 14/80

    Zuweisung von Asylbewerbern; Verteilungsmaßnahmen des Bundesministers des Innern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Nach den Angaben des Ordnungsamtsleiters der Beigeladenen (Schreiben vom 13.9.1993 waren im September 1993 im Gemeindegebiet tatsächlich aber nur 117 Asylbewerber untergebracht. Sie war daher gehalten, für 66 zusätzliche Unterkunftsplätze zu sorgen und diese auch für eine bestimmte Zeit vorzuhalten. Nur so konnte sie die ihr nach § 1 Abs. 1 AsylUG obliegende Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern reibungslos erfüllen. Zu dieser Pflicht gehört es, für den erforderlichen Raumbedarf organisatorisch und vorausschauend vorzuplanen (Vorsorgegrundsatz, vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.9.1980 - A 12 S 1488/80 -, ESVGH 30, 220 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1986 - A 12 S 618/86

    Zuweisung von Asylbewerbern und gemeindliches Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
    Mit der so verstandenen Unterbringungspflicht nehmen die Gemeinden eine gewichtige öffentliche Aufgabe wahr (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.10.1986 - A 12 S 618/86 -, ESVGH 37, 36 ff.).
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91

    Aussetzung der Vollziehung einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91

    Wohnheim für Asylbewerber - aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1989 - 5 S 2110/89

    Asylantenwohnheim in Wohngebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1989 - 5 S 3439/88

    Baurecht: Nachbarklage - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Dadurch werde das Vorliegen eines sonst bei allen Varianten des § 31 Abs. 2 BauGB erforderlichen atypischen baugebietsbezogenen Sonderfalls bei dieser Vorschrift nicht mehr verlangt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.1994 - 3 S 1643/94 -).
  • VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für

    Eine auf mehrere Betriebsjahre angelegte Einrichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von mehreren Hundert Asylsuchenden hat nach planungsrechtlicher Betrachtung ein höheres Störpotenzial für die Wohnruhe angrenzender reiner Wohngebiete als eine Nutzung als Anzuchtgarten bzw. gärtnerische oder friedhofsbezogene Nutzung, mag diese auch nicht besonders "idyllisch" sein (vgl. hierzu sowie den entsprechenden Ursachen solcher Wirkungen OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 12.2.2016, 7 E 6816/15, juris, Rn. 44; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45).

    Dies wäre angesichts der erheblich unterschiedlichen Nutzungsformen - friedhofsbezogene Nutzung (mit geringen Betriebszeiten) und Nutzung durch eine große soziale Einrichtung in Containerbauweise mit halboffenen, aus Metall gefertigten Außentreppen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 52 unter Verweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45) - und daraus resultierender unterschiedlicher Immissionsbelastungen für die Nachbarschaft notwendig gewesen.

    Angesichts des Umstandes, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsform (friedhofsgärtnerische Nutzung) und die durch die geplante Einrichtung vorgesehene Nutzung (große soziale Einrichtung für bis zu 700 Menschen) erheblich voneinander abweichen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris, Rn. 52 unter Verweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45), wären die entsprechenden Belange und die diesen zugrunde liegenden Tatsachen ebenfalls in die Ermessensentscheidung der Antragsgegnerin einzustellen gewesen.

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    In jedem Fall ist mit einer für das Eilverfahren hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine auf mindestens zehn Jahre angelegte Einrichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von ca. 700 Asylsuchenden und anderen Wohnungslosen (zum geplanten Nutzungszeitraum vgl. Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten vom 7.9.2015, Bü-Drs. 21/1491, S.3) ein höheres Störpotenzial für die Wohnruhe angrenzender reiner Wohngebiete aufweist als eine Nutzung als Anzuchtgarten bzw. gärtnerische oder friedhofsbezogene Nutzung (vgl. hierzu sowie den entsprechenden Ursachen solcher Wirkungen OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2015, 2 Bs 23/15; Saarl. OVG, Urteil vom 5.12.1995, 2 R 3/95, juris, Rn. 32; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994, 3 S 1643/94, juris, Rn. 45).
  • VG Sigmaringen, 06.07.2004 - 4 K 623/04

    Atypik für Befreiung nicht erforderlich; Kostentragungspflicht der Gemeinde bei

    Dadurch werde das Vorliegen eines sonst bei allen Varianten des    § 31 Abs. 2 BauGB erforderlichen atypischen baugebietsbezogenen Sonderfalls bei dieser Vorschrift nicht mehr verlangt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.19943 - 3 S 1643/94 -).
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